BENUTZERORDNUNG (AGBs) FÜR DIE KLETTERHALLE

DER WELLUNDFIT FITNESSCLUB GMBH


Sicherheit beim Klettern und Bouldern hat oberstes Gebot bei uns. Deswegen gibt es Ordnungen und Regeln, die für alle Benutzer*innen gelten.
Wenn du das erste Mal zu uns kommst ist es wichtig, dass du dir die Benutzerordnung genau durchliest. Mit Entrichten des Eintrittsgeldes akzeptierst du die Benutzungsordnung, in der jeweils neusten Fassung.

  • 1. Anlagenbetreiber

    1.1  Die Anlage wird ab dem 01.02.2024 durch die wellundfit Fitnessclub GmbH betrieben.


    1.2  Der Vertragsabschluss über die Nutzung der Kletter- & Boulderanlage wellundfit Bayreuth kommt mit der wellundfit Fitnessclub GmbH zustande.


    1.3  Kletterkurse werden von der wellundfit Fitnessclub GmbH angeboten.

  • 2. Benutzerberechtigung

    2.1  Zur Nutzung der Kletteranlage sind nur Personen berechtigt, die über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen der beim Klettern anzuwendenden Sicherungstechniken und -maßnahmen verfügen oder die selbst für eine Anleitung durch fachkundige Personen sorgen. Klettern erfordert wegen der damit verbundenen erheblichen (Sturz-) Risiken ein hohes Maß an Vorsicht und Eigenverantwortung des Nutzers.


    Der Anlagenbetreiber führt keine Kontrollen durch, ob der Nutzer (oder die ihn anleitenden Personen) über ausreichende Kenntnisse der korrekten Durchführung der Sicherungstechniken und -maßnahmen verfügen und diese anwenden. Es obliegt dem Nutzer, dies jeweils im Einzelfall zu prüfen, eine Haftung des Betreibers ist diesbezüglich ausgeschlossen.


    2.2  Jeder Kunde der wellundfit Fitnessclub GmbH versichert mit Nutzung der Anlage, die AGBs und die verbindliche Benutzerordnung gelesen zu haben, diese zu akzeptieren und den Anweisungen des Hallenpersonals Folge zu leisten.


    2.3  Die Nutzung der Sportanlage ist nur zu den festgelegten Öffnungszeiten gestattet. Die Öffnungszeiten sind online und in der Sportanlage einsehbar.


    2.4  Der Eintrittspreis ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste (vgl. Aushang oder online). Jede/r Nutzer/in muss während seines Aufenthalts in den Anlagen den Beleg über die Entrichtung des Eintrittspreises jederzeit vorzeigen können. Ermäßigte Eintrittspreise werden nur gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises gewährt (z. B. NaturFreunde-Ausweis).


    2.5  Die Nutzung der Kletter- & Boulderhalle wellundfit ohne Entrichtung des korrekten Eintrittspreises ist nicht gestattet und führt automatisch zu einer Erhöhung des Eintrittspreises auf 50,00€.


    2.6  Minderjährige bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen die Kletteranlage nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer sonstigen volljährigen Person benutzen, der die Aufsichtspflicht übertragen wurde; eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mit Ausweiskopie ist vorzulegen.


    2.7  Minderjährige ab vollendetem 14. Lebensjahr dürfen die Kletteranlage ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten benutzen, sofern sie eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mit Ausweiskopie vorlegen.


    2.8  Formblätter für Einverständniserklärungen sind an der Rezeption im wellundfit erhältlich und können auf der Homepage heruntergeladen werden. Sie müssen beim erstmaligen Besuch der Kletteranlage vollständig ausgefüllt im Original an der Rezeption abgegeben werden.


    2.9  Leiter einer Gruppenveranstaltung, Erziehungsberechtigte und Aufsichtsberechtigte haben dafür Sorge zu tragen, dass die Benutzungsordnung von allen Gruppenteilnehmern oder von den durch sie begleiteten Minderjährigen eingehalten wird.


    2.10  Den Anweisungen des Hallenpersonals ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung gegen die Benutzerordnung kann das Hallenpersonal einen Hallenverweis ohne Erstattung der Eintrittsgebühr aussprechen.


    2.11  Die Anlage wird aus Sicherheitsgründen videoüberwacht.

  • 3. Gefahren beim Bouldern & Klettern - Grundsatz der Eigenverantwortung

    3.1  Jede*r Nutzer*in der Kletteranlage ist selbst dafür verantwortlich, dass er/sie über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen beim Bouldern oder beim Seilklettern verfügt und diese anwendet. Wenn er/sie diese Kenntnisse und Erfahrungen nicht hat, muss er/sie sich selbst um eine fachkundige Anleitung durch eine volljährige Person kümmern. Die Betreiber der Kletteranlage bzw. das Hallenpersonal führen keine Kontrollen durch, ob die Nutzer*innen der Anlage über oben genannte Kenntnisse und Erfahrungen verfügen oder den richtigen Umgang mit den (ausgeliehenen) Ausrüstungsgegenständen beherrschen. Die Nutzer*innen nehmen diese Gefahrenhinweise mit dem Kauf der Eintrittskarte zustimmend zur Kenntnis, um mögliche Risiken zu reduzieren.


    3.2  Klettern erfordert wegen der damit verbundenen erheblichen (Sturz-)Risiken ein hohes Maß an Vorsicht und Eigenverantwortung. Gefahren können auch von herabfallenden Gegenständen ausgehen, insbesondere durch künstliche Klettergriffe, die sich unvorhersehbar lockern oder brechen können.


    3.3  Jeder Nutzer hat in Eigenverantwortung die nachstehenden »Kletter-Regeln (Sicher Klettern)«, »Hallen-Regeln (Allgemeine Verhaltensregeln in der Kletter- und Boulderhalle)« und »Boulder-Regeln (Sicher Bouldern)« anzuwenden, um mögliche Gefahren für sich und Dritte zu reduzieren.


    3.4  Bei der Nutzung der gekennzeichneten Kletterlinien müssen Seile mit mindestens 40 m Länge verwendet werden.


    3.5  Für Kinder und Minderjährige ergeben sich beim Aufenthalt in der Kletteranlage und bei ihrer Nutzung besondere Gefahren. Vor allem das Spielen und Herumlaufen in der Halle erzeugt Risiken, bei denen sichernde Personen und andere Kletterer*innen abgelenkt und behindert werden können. Das Spielen und vermeidbare Herumlaufen in der Kletterhalle ist deshalb verboten. Der Aufenthalt im Sturzbereich von Kletterer*innen und Boulderer*innen und im Bereich von herabfallenden Gegenständen ist äußerst gefährlich und kann zu schweren, im Extremfall auch zu tödlichen Verletzungen führen. Deswegen müssen Minderjährige (ohne Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten) während des gesamten Aufenthaltes in der Kletteranlage vom zuständigen Gruppenleiter*in oder von anderen fachkundig ausgebildeten Erwachsenen (im Auftrag der Erziehungsberechtigten) ununterbrochen beaufsichtigt werden.


    3.6  Jede/r Benutzer/in hat größtmögliche Rücksicht auf die anderen Benutzer/innen zu nehmen und alles zu unterlassen, was zu einer Gefährdung für sich oder Dritte führen könnte. Besonders das Spielen, das Ablegen von Taschen, Rucksäcken oder anderen Gegenständen auf den Matten, an und unter der Kletter- und/oder Boulderwänden ist untersagt.

  • 4. Ausrüstungsverleih

    4.1  Zum Ausleihen von Ausrüstungsgegenständen sind nur Personen berechtigt, die über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen der beim Klettern anzuwendenden Sicherungstechniken und -maßnahmen und über den fachgerechten Umgang mit den ausgeliehenen Ausrüstungsgegenständen verfügen oder selbst für eine Anleitung durch fachkundige Personen sorgen.


    4.2  Minderjährige sind nicht berechtigt, Ausrüstungsgegenstände auszuleihen, es sei denn, sie können eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten zum selbstständigen Ausleihen von Ausrüstungsgegenständen vorlegen. Im Rahmen von Gruppenveranstaltungen müssen Ausrüstungsgegenstände über den jeweiligen Gruppenleiter/in ausgeliehen werden, es sei denn, Satz 1 trifft zu.


    4.3  Die Verleihgebühren ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste (vgl. Aushang). Für die ausgeliehenen Ausrüstungsgegenstände ist ein Pfand in Form eines Ausweises zu hinterlegen. Die ausgeliehenen Ausrüstungsgegenstände dürfen nur in der jeweiligen Anlage benutzt werden, in der sie entliehen wurden.


    4.4  Die Verleihdauer endet mit der Rückgabe des Ausrüstungsgegenstands, der spätestens 15 Minuten vor dem Ende der jeweiligen Öffnungszeit am selben Tag zurückzugeben ist. Andernfalls fallen Leihgebühren für eine weitere Ausleihe an.


    4.5  Entliehenes Material ist mit besonderer Sorgfalt zu behandeln.


    4.6  Nimmt der/die Entleiher/in beschädigtes Material entgegen, so ist dies dem Personal unverzüglich zu melden. Bei unsachgemäßer Verwendung oder Verwendung in unzulässigen Bereichen (Parkplatz, Grünflächen) behält sich der Betreiber vor, Schadenersatz zu fordern.


    4.7  Der/Die Entleiher/in haftet für Verlust oder durch ihn verursachte Beschädigungen bis zur Höhe des Neubeschaffungspreises durch die wellundfit Fitnessclub GmbH.

  • 5. Hallenregeln

    5.1  Grundvoraussetzungen


    Die Benutzung der Kletter- & Boulderhalle wellundfit ist ausschließlich unter Einhaltung dieser Regeln gestattet. Durch Bezahlung des Eintrittspreises und durch schriftliches Anerkennen dieser Benutzerordnung (AGB) wird die Benutzung der Kletter- & Boulderhalle wellundfit gestattet. Eltern haften für ihre Kinder.


    Anfänger*innen dürfen die Kletteranlage nur unter Aufsicht eines/r fachkundigen Kletterpartners*in oder speziell dafür beauftragten Hallenpersonals benutzen. Davon abweichende Regeln bestehen lediglich für das Bouldern.


    Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen die Kletteranlage nur unter Aufsicht eines*r Erziehungsberechtigten oder einer sonstigen volljährigen Person, die die Aufsichtspflicht befugtermaßen ausübt, benutzen. Die Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten und eine Kopie des Personalausweises sind verpflichtend.


    Jugendliche ab der Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen die Kletteranlage auch ohne Begleitung der Eltern oder eines*r sonstigen Aufsichtspflichtigen, nach Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten und einer Kopie seines/ihres Personalausweises, benutzen.


    Die Vorlagen hierfür sind an der Rezeption in der Kletter- & Boulderhalle wellundfit erhältlich, bzw. können auf unserer Homepage heruntergeladen werden.


    5.2  Partnercheck vor jedem Start!


    Vor Beginn des Kletterns erfolgt der Partnercheck, wobei der Sitz des Gurtes sowie die Anseilmethode vom Kletterpartner geprüft werden. Benutze nur geeignete und zeitgemäße Ausrüstung. Vergewissere dich über die Sicherungskompetenz des Kletterpartners – er hält dein Leben in seiner Hand! Vereinbare vor dem Kletterbeginn die Seilkommandos „Zu“ und „Ab“.


    5.3  Ausrüstung


    Es darf nur Kletterausrüstung verwendet werden, die den jeweils geltenden Normen wie UIAA- oder EN-Norm (CE-Kennzeichnung) für das Seilklettern entspricht. Diese ist ordnungsgemäß anzuwenden, sowie zu bedienen. Es muss ein geeignetes Sicherungsgerät verwendet werden, das dem aktuellen Stand der Technik entspricht. Das gesicherte Klettern nur mit Brustgurt oder ausschließliches Einbinden in das Seil ist verboten. Die Kletterwand darf nur mit Reibungskletterschuhen beklettert werden. Entspricht das Material nicht diesen Anforderungen oder wird es nicht ordnungsgemäß verwendet bzw. bedient kann das Hallenpersonal ein Weiterklettern untersagen.


    5.4  Seilart, Seillänge


    Es müssen Kletterseile mit ausreichender Länge und geeigneter Spezifikation (Einfachseil) verwendet werden.


    Die Mindestseillänge beträgt für alle Bereiche 40 Meter!


    Akzeptiert werden auch Halb- oder Zwillingsseile in ausreichender Länge, die jedoch nur im Doppelstrang verwendet werden dürfen!


    5.5  Sicherungsgeräte


    Es wird die Verwendung autoblockierender Sicherungsgeräte empfohlen, die dem anerkannten Stand der Sicherungstechnik entsprechen, z.B. Grigri, Smart, Clickup… Besonderes Augenmerk ist auf deren korrekte Bedienung zu legen. In jedem Fall muss das Seil ordnungsgemäß eingelegt sein, und zu jeder Zeit eine Hand das Bremsseil in der korrekten Position halten, auch bei Verwendung eines Halbautomaten.


    Akzeptiert werden auch andere anerkannte Sicherungsgeräte. In jedem Fall liegt es in der Verantwortung der Seilschaft, zu jeder Zeit eine einwandfreie Sicherungskette sicherzustellen, und das Sicherungsgerät richtig zu bedienen.


    Bei Verstoß kann das Hallenpersonal ein Kletterverbot für die Kletter- & Boulderhalle wellundfit aussprechen.


    5.6  Einbindeknoten


    In allen Routen des Kletterbereichs der wellundfit Fitnessclub GmbH sichert sich der Kletternde mit einem in den Gurt eingeknoteten Achterknoten oder doppelten Bullin. Ein Entfernen oder auch sonstige Änderungen am voreingestellten System sind strikt untersagt.


    5.7  Umlenkung, Zwischensicherung, Seilführung


    In Karabinern, insbesondere an den Umlenkpunkten, darf jeweils nur ein Seil gleichzeitig eingehängt werden (bei Doppel-/Halbseilverwendung nur jeweils die zwei Seilstränge). Ein Umlenken hat grundsätzlich an den dafür vorgesehenen Umlenkungen am Ende der Route und nicht an den Zwischensicherungen zu erfolgen. Wird vor dem höchsten Punkt, der sog. Umlenkung, abgelassen oder im Nachstieg gesichert, so muss das Seil nicht nur in der obersten, sondern zu mindestens in den zwei darunter liegenden Zwischensicherung belassen werden.


    5.8  Vorstieg, Toprope, Routenwahl


    Im Vorstieg müssen zur Verringerung der Verletzungsgefahr durch Stürze alle vorhandenen Zwischensicherungen eingehängt werden. Diese dürfen, während die Route beklettert wird, nicht von anderen Kletterern ausgehängt oder benutzt werden. Es ist untersagt in eine schon von einer anderen Seilschaft besetzten Route einzusteigen sowie auch teilweise einzusteigen. Es ist gegenseitig auf die Freihaltung potentieller Sturzräume zu achten.


    Beim Klettern im Toprope ist das Seil im Umlenkpunkt ausschließlich in zwei gegenläufige Karabiner eingehängt. Das Toprope-Seil darf nicht abgezogen und zum Vorstieg verwendet werden. In den überhängenden Bereichen darf nicht Toprope geklettert werden.


    Seilfreies Klettern außerhalb des Boulderbereiches ist verboten. Wer eine Route in Mehrseillängen-Technik begeht oder eine*n Kletterer*in von einem Standplatz aus sichert, muss die dafür notwendige zusätzliche Sicherungstechnik beherrschen und die entsprechende zusätzliche Ausrüstung besitzen.


    5.9  Klettergriffe


    Kletternden ist bekannt, dass trotz regelmäßiger Kontrolle nicht ausgeschlossen werden kann, dass Griffe sich drehen, brechen und sogar herabfallen können.


    Dies kann andere Personen gefährden oder verletzen. Für die Festigkeit der Griffe wird keine Gewähr übernommen. Sollte sich ein Griff drehen oder Andeutungen von Bruchstellen aufweisen, so wird der/die Kletterer*in gebeten, dies unverzüglich dem Hallenpersonal mitzuteilen. Der/die Kletterer*in wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Tragen von Helmen vor Verletzungen durch herabfallende Gegenstände schützen kann.


    5.10  Gesperrte Bereiche


    Als gesperrt gekennzeichnete Bereiche dürfen nur von autorisiertem Personal und keinesfalls von Hallenbesucher*innen betreten bzw. beklettert werden.


    5.11  Bouldern (seilfreies Klettern in Absprunghöhe)


    Bouldern (seilfreies Klettern) ist nur in dem Boulderbereich gestattet. Trotz eines in diesem Betrieb installierten speziellen Weichbodensystem , können bei einem Absprung aus 3,50m Höhe erhebliche Verletzungen nicht ausgeschlossen werden. Das Bouldern erfolgt daher nur auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Der/die Boulderer*in muss selbstständig dafür sorgen, dass sein/ihr Sturz an gefährlichen Stellen durch (vorhandene) Weichbodenmatten aufgefangen wird, und/oder dass er/sie von anderen Boulderern*innen gespottet wird. Auf den Bouldermatten dürfen wegen der hohen Verletzungsgefahr keine Rucksäcke, Flaschen oder sonstige Gegenstände liegen.


    5.12  Die Kletterhalle ist kein Spielplatz


    Die Beaufsichtigung der von dir begleiteten Kinder ist während des gesamten Aufenthaltes verpflichtend. Beachte, dass Spielen in den Kletter- und Boulderbereichen aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt ist.


    5.13  Schmuck und lange Haare


    Trage keinen Körperschmuck: Ringe oder Ketten können an Griffen und Schrauben hängen bleiben und schwere Verletzungen verursachen. Binde lange Haare zusammen: Sie können sich im Sicherungsgerät verfangen. Lasse dein Chalkbag beim Bouldern am Boden oder hänge ihn dir ohne Karabiner um.


    5.14  Alkohol und Rauchen


    Klettern in alkoholisiertem Zustand oder unter Einfluss von Drogen ist strengstens verboten. In der gesamten Kletterhalle besteht Rauchverbot. Bei Verstößen kann das Hallenpersonal ein Kletterverbot für die Kletter- & Boulderhalle wellundfit aussprechen.

  • 6. Ordnung und Sauberkeit

    6.1  Garderobe


    Nach Möglichkeit sollen die Kletterer*innen und Boulderer*innen die Schnellumkleiden zum Umziehen verwenden. Auf die Garderobe und mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände ist selbst zu achten. Bei Verlust oder Diebstahl wird durch die wellundfit Fitnessclub GmbH keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für die in den abschließbaren Kleiderschränken untergebrachten Gegenstände und Wertsachen.


    6.2  Straßenschuhe


    Das Betreten der empfindlichen Fallschutzböden in den Kletter- und Boulderbereichen mit Straßenschuhen ist untersagt. Bitte saubere und weiche Schuhe verwenden.


    6.3  Rucksäcke und Taschen


    Rücksäcke und Taschen dürfen nicht mit in die Kletter- & Boulderbereiche genommen werden. Bitte sperre all deine Wertgegenstände in die dafür vorgesehenen Spinde ein. Des Weiteren gibt es offene Ablagefächer in der Nähe der einzelnen Bereiche. Frei herumliegende Gegenstände, Flaschen, Taschen oder Rucksäcke sind Gefahrenquellen und werden von uns entfernt.


    6.4  Barfuß


    Barfuß Klettern & Bouldern ist aus hygienischen Gründen nicht gestattet. Ebenso dürfen aus hygienischen Gründen die Fallschutzböden nicht barfuß betreten werden. Bitte nehmt für den Aufenthalt in den Kletterbereichen, wenn ihr nicht an der Wand seid, saubere Schlappen oder ähnliches mit. Unsere Verleihschuhe dürfen nur mit Socken verwendet werden.


    6.5  Fundsachen


    Liegengebliebene Gegenstände, wie Kleidungsstücke und Ausrüstungsgegenstände, werden in einer Fundkiste gesammelt und in regelmäßigen Abständen entsorgt.


    6.6  Klettern ohne T‑Shirt


    Klettern ohne T‑Shirt bzw. mit freiem Oberkörper ist in allen Innenbereichen aus hygienischen Gründen untersagt.


    6.7  Lebensmittel und Getränke


    Die Mitnahme von Glasflaschen in den Kletter- und Boulderbereich ist untersagt. Abfälle sind in die vorhandenen Abfallbehälter zu werfen.


    6.8  Fahrräder


    Fahrräder müssen vor dem Haupteingang in die jeweiligen Haltevorrichtungen abgestellt werden. Sie dürfen nicht mit in die Anlage genommen werden. Eine Haftung für Beschädigung oder Diebstahl wird nicht übernommen.

  • 7. Haftung

    7.1  Generell gilt: Eine Haftung des Betreibers besteht nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.


    7.2  Der Aufenthalt in und die Nutzung der Kletteranlage, insbesondere das Klettern, erfolgen ausschließlich auf eigene Gefahr, eigenes Risiko und eigene Verantwortung. 


    7.3  Sofern dessen ungeachtet eine Haftung bestehen sollte, wird für andere Schäden als solchen aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von der wellundfit Fitnessclub GmbH, seinen gesetzlichen Vertretern, angestellten Arbeitnehmern und sonstigen Hilfspersonen keine Haftung übernommen, es sei denn, dass der Schaden durch deren vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht worden ist.

     

    7.4  Jede/r Benutzer/in der Kletteranlage erklärt, dass er über eine private Unfallversicherung abgesichert ist.

     

    7.5 Die wellundfit Fitnessclub GmbH haftet nicht für Unfallfolgen, die durch das Klettern an den Kletterwänden entstanden sind.


    7.6  Sollte die Anlage aufgrund von höherer Gewalt ganz oder teilweise gesperrt werden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Eintrittsgelder.

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